
Infos
Öffnungszeiten
Samstag, 3. Juni 2023
Geländeöffnung: 16:00 Uhr
Veranstaltungsende: 02:00 Uhr
Geländeschliessung: 02:30 Uhr
Anreise
Mit dem Auto
Mit dem Auto ab A1 Zürich – St.Gallen oder ab A13 Chur – St.Gallen, danach via Autobahnzubringer A11 Richtung Arbon/Romanshorn, Ausfahrt Arbon Süd benutzen. Rund um den Festplatz befindet sich eine begrenzte Anzahl öffentlicher Parkplätze (kostenpflichtig). Wir empfehlen dir, mit dem ÖV anzureisen.
Mit dem ÖV
Das Festgelände in den Quaianlagen Arbon befindet sich 5-10 Gehminuten vom Bahnhof Arbon entfernt. Du kannst sowohl mit dem Bus als auch mit dem Zug anreisen. Die Fahrpläne sind auf sbb.ch ersichtlich. Für die Rückreise in Richtung St.Gallen steht dir das reguläre Nachtangebot zur Verfügung. In Richtung Rorschach und Romanshorn stellen wir Extra-Busse bereit, die ab Bahnhof Arbon verkehren
Fahrplan Extrabus
folgt in Kürze
Depot und Abfall
Wir verwenden Mehrwegbecher. Auf diesen wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Aus Gründen der Abfallprävention ist es nicht erlaubt, das Gelände mit Essen oder Getränken zu verlassen. Vielen Dank für die Rücksichtnahme!
Essen und Trinken
Wir bieten euch ein vielseitiges Verpflegungsangebot. Auf das Festivalgelände dürfen keine Getränke mitgebracht werden. Auf dem Festplatz besteht ein Glas- und Aluverbot. Das Mitbringen von Grilladen ist erlaubt.
Feuer- und Grillstellen
Auf dem Festplatz befinden sich verschiedene Feuer- und Grillstellen. Bei den Grillstellen können selbst mitgebrachte Grilladen gebraten werden. Im Brandfall sind Löschmittel an der Bar erhältlich. Das Verbrennen von Abfall oder Holzpalletten ist nicht erlaubt und kann mit einem Platzverweis bestraft werden.
Fundgegenstände
Der Grillentanz betreibt ein Fundbüro. Fundgegenstände können beim Eingang abgegeben oder abgeholt werden. Nach dem Festival werden die nicht abgeholten Fundgegenstände dem Polizeiposten Arbon übergeben.
Gehörschutz
Gehörschutzpfropfen können beim Eingang gratis bezogen werden.
Haftung
Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung bei Unfällen und Diebstählen ab.
Helferinnen und Helfer
Das Grillentanz Festival wird ehrenamtlich durchgeführt. Unsere Helferinnen und Helfer arbeiten unentgeltlich und machen einen tollen Job - ohne sie wäre das Grillentanz so nicht durchführbar. Herzlichen Dank an unsere fleissigen Bienchen!
Veranstalterin
Verein Grillentanz, 9320 Arbon
Geschäftsführung und Konzeption
Patrick Wüst
Beverage & Food
Andreas Wismer, Sara Gmünder
Bau & Logistik
Stefan Ribi, Sandro Albrigo
Sicherheit & Technik
Muris Schnelli
Booking & Hospitality
Luca Barletta
Helfermanagement & Hospitality
Belinda Waser
Sponsoring & Merchandise
Luca Pfändler
Design, Kommunikation & Ticketing
Oliver von Mentlen
Finanzen, Cash & Cashless Payment
Rebecca Morgenegg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Grillentanz Festival Arbon wird im Folgenden als «Veranstalterin» bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher, Standbetreiber und übrige Vertragspartner der Veranstalterin.
Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.
Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
Für Festivalbesucher:innen gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten. Für Standbetreiber gelten die individuellen Vereinbarungen.
Der Festivalbesuch ist erst ab 18 Jahren gestattet. Besucher:innen müssen sich am Eingang gegenüber dem Personal ausweisen können.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Das Mitbringen von Haustieren, Hausrat, Sperrgut, Glaswaren, Selfie- und GoPro-Sticks, Getränkedosen, Megaphonen oder sonstigen lärmbelästigenden Geräten, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Gasflaschen und brennbaren Flüssigkeiten (z..B. Glasdeodorants oder Parfums) sowie Waffen, Beilen/Äxten oder ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Eintrittspreises. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.
Das mitbringen von eigenen Getränken ist nicht erlaubt.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil.
Den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden von der Veranstalterin nicht akzeptiert.